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Traumreise gewonnen aber nur Ärger.

Auch dieser Fall war besonders pikant. 
Ich hatte bereits in mehreren Mandaten eine Geschäftsfrau vertreten, die für einen besonderen „guten Zweck“, nämlich für die „Marianne-Strauß“ Stiftung, bei einer Tombola im „Bayerischen Hof“ in München großzügig Lose kaufte.

Ihre Großmütigkeit wurde auch belohnt. Sie gewann den 2. Preis, nämlich eine „Traumreise in die Karibik“.

Nachdem das Reisebüro jedoch ständig andere Ausreden hatte, meiner Mandantin die gewonnene „Traumreise“ zu organisieren, und nachdem es auch die von mir gesetzten Fristen verstrichen ließ, sah ich mich gezwungen, Klage einzureichen.

Und dann kam die Überraschung: Auf meine suggestiven Fragen musste dann schließlich der Inhaber des Reisebüros reumütig und kleinlaut einräumen, dass er vergessen hatte, die gesetzlich notwendige Genehmigung nach dem Lotteriegesetz einzuholen.

Erst nachdem ich eine Strafanzeige wegen Betrugsverdachts eingereicht hatte, sah sich dann das Reisebüro veranlasst, meiner Mandantin entgegenzukommen. 
Sie konnte dann schließlich doch die immer wieder vorbereitete „Traumreise auf die Karibikinsel St. Lucia“ antreten, wovon ich in der Akte immer noch eine begeisterte Ansichtskarte meiner Mandantin aufbewahre.

Auch dieser Fall hat bestätigt, dass Hartnäckigkeit und auch kreativer Einsatz schließlich belohnt werden können.

traumreise

Geiselnahme in der JVA Stadelheim.

Dies war wohl der dramatischste Fall in meiner gesamten Tätigkeit als Strafverteidiger. 

In der Münchener JVA, in Stadelheim, saß ein 52jähriger Jugoslawe, B. P., unter dem Verdacht, den Garmischer Mercedes-Händler Kurt Hornung erpresst, entführt und dann erschossen, eine Bank in Seeshaupt ausgeraubt und auch weiter mehrere Kaufhäuser erpresst zu haben.

Ich wurde von seiner Frau gebeten, seine Verteidigung zu übernehmen, da er in der Nachbarschaft, im Ort Hugelfing sehr beliebt war und auch seine Familie an seine Unschuld glaubte.

Mein Mandant beteuerte auch immer wieder, dass er selbst Opfer einer Erpressung geworden sei und der tatsächliche Täter zur Ermordung des Kurt Hornung ihn gezwungen habe, die Tatwaffe in der Nähe der Autobahn München-Garmisch zu vergraben. 
Er habe dabei Handschuhe getragen, sodass die Fingerabdrücke des wirklichen Mörders sich noch auf der Tatwaffe befinden müssten.

Er verwies weiter darauf, dass er bisher noch nie mit Gewalt in Erscheinung getreten sei, als liebevoller Familienvater bekannt wäre, keine finanziellen Probleme habe etc., sodass ich ihm Glauben schenkte.

Er beschrieb mir auch ganz genau die Stelle, an der er die Waffe vergraben musste, sodass ich als „engagierter Verteidiger“ im Winter bei Frost an der Stelle tatsächlich nach der angeblichen Tatwaffe grub, allerdings vergeblich.

Mein Mandant erklärte, darauf angesprochen, dass er sich dann wohl an der exakten Beschreibung der Fundstelle geirrt habe, sodass ich weitere Bemühungen aufgab.

Ich habe Herrn B. P. dann häufig in der JVA München besucht und mit ihm die inzwischen eingesehenen, sehr umfangreichen Ermittlungsakten, die aus mehreren Aktenordner bestanden, besprochen.

Dabei war für mich klar, dass sich die Beweislage gegen ihn so verdichtete, dass ich ihm aus verteidigungstaktischen Gründen dringend zu einer „Flucht nach vorne“ und zwar zu einem offenen Geständnis raten musste und dabei versuchen wollte, hier erhebliche Strafmilderungsgründe zu finden, um eine zu befürchtende, lebenslange Freiheitsstrafe, zu vermeiden.

An einem Freitag, dem 22.08.1986, wollte ich ihn erneut besuchen, musste aber aus Zeitgründen diesen Besuch auf den kommenden Montag verschieben.

Am Nachmittag erhielt ich einen Anruf von der Polizei, dass mein Mandant in der JVA Stadelheim einen Anwaltskollegen als „Geisel“ genommen habe, wobei man mich bat, sofort in die JVA zu kommen, um möglicherweise auf den Mandanten einzureden, seine Geiselnahme aufzugeben.

Da ich wusste, dass mein Mandant eine tatsächlich sehr innige Beziehung zu seiner Familie, insbesondere zu seiner 20jährigen Tochter Doris hatte, wurde diese von der Polizei abgeholt und in die JVA Stadelheim gebracht. 
Herr B. P. lehnte es jedoch ab, auf diese Taktik der Polizei einzugehen und mit seiner Tochter zu sprechen.

Ich bin dann zur JVA Stadelheim gefahren, wobei der Bezirk großräumig abgeriegelt war. Ich wies mich als Verteidiger von Herrn B. P. aus, wobei jedoch, bevor ich die JVA erreicht hatte, die Polizeiaktion spektakulär beendet wurde.

Ein Anwaltskollege, Herr RA P. G., hatte in einer Besucherzelle der JVA auf seinen Mandanten gewartet, als mein Mandant plötzlich mit einem Anstaltsmesser in seinen Sprechraum stürmte und nach einem Handgemenge den Anwaltskollegen fesselte und ihm eine mit Lederriemen verknotete Bombe um den Hals legte. 
Später stellte sich heraus, dass diese Bombe tatsächlich sehr gekonnt konstruiert war und Herr B. P. als Sprengsatz über einen langen Zeitraum gesammelte „Zündholzköpfe“ zu einem Pulvergemisch verwandte.

Er forderte ein Fluchtauto von der inzwischen eingetroffenen Polizei und drohte, dass die Bombe in Kürze explodieren würde. 
Die Polizei versuchte, „Zeit zu gewinnen“ und mit einem Polizeipsychologen meinen Mandanten zur Aufgabe zu überreden.

Als diese Versuche scheiterten und bei seiner Zellendurchsuchung festgestellt wurde, dass sich dort Reste zum Basteln einer Bombe befanden, sah sich die Polizei zu einem kurzfristigem Einschreiten veranlasst und stürmte die Zelle
Dabei kam es tatsächlich zu einer Explosion, durch die mein Anwaltskollege erhebliche Verletzungen und Verbrennungen erlitt und längere Zeit im Krankenhaus verbringen musste.

Es war offensichtlich nur einem Zufall zu verdanken, dass er tatsächlich mit dem Leben davon kam.

Selbstverständlich habe ich umgehend nach Kenntnis dieses Vorfalls das Mandat für Herrn B. P. niedergelegt, wobei mir erneut klar wurde, wie gefährlich der Beruf eines engagierten Strafverteidigers sein kann. Diese Erkenntnis hatte sich in einem anderen Mandat bestätigt, in welchem ich einen „Geheimdienstkiller“ vertrat. 
Dazu habe ich zur Pressemitteilung Nr. 19 noch konkret berichtet.

Anzumerken ist abschließend, dass Herr B. P. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde und noch die Stirn hatte, mich später aus der JVA Straubing mehrmals anzuschreiben um erneut seine „Unschuld zu beteuern“. 
Auch dieses gibt einem Strafverteidiger Anlass zu schwerwiegenden Bedenken.

jvastadelheim

Parsdorfer Eifersuchtsdrama

Gegenstand dieses Prozesses war eine nicht unübliche Ehekrise, die später derart eskalierte, dass es zu dieser dramatischen Entwicklung kam.

Mich hatte ein Mandant aus der JVA Stadelheim in München um seine Verteidigung gebeten, der wegen einer Geiselnahme in Untersuchungshaft saß.
Er erzählte mir sofort, dass er ein Geständnis ablegen wolle, da er seine beiden Kinder „abgöttisch liebte“ und verhindern wollte, dass diese in den Prozess hineingezogen würden. 
Er schilderte mir, dass seine Frau seit längerer Zeit einen Liebhaber hatte und dieses auch ganz offen im Ort Parsdorf demonstrierte. 
Er sah sich der Lächerlichkeit preisgegeben. 
Er habe dann mitansehen müssen, wie seine Frau am Münchener Hauptbahnhof in zärtlicher Umarmung mit seinem „Nebenbuhler“ schließlich mit der gemeinsamen, von ihm heißgeliebten Tochter einen Bus betrat und er befürchten musste, dass diese zusammen verreisen wollten. 
Er versuchte, dieses zu verhindern, wobei der neue Freund seiner Frau im spöttisch mitteilte, dass die Scheidung längst eingereicht sei, was ihn derart in Wut brachte, dass er die gemeinsame Tochter aus dem Bus holte. Auf der Fahrt in die gemeinsame Wohnung holte er auch seinen behinderten Sohn ab und verschanzte sich in dem Eigenheim.

Die alarmierte Polizei umstellte das Haus und versuchte, ihn zur Aufgabe zu überreden, was schließlich auch gelang.

Im anschließenden Prozess vor der Großen Strafkammer des LG München II habe ich dann versucht, die psychische Ausnahmesituation und die Verkettung unglücklicher Umstände ausführlich darzulegen und plädierte auf eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit.

Obwohl das von mir beantragte Sachverständigengutachten dazu ganz erhebliche und überzeugende Argumente und Feststellungen lieferte, wurde mein Mandant zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 5 Jahren verurteilt.

Die von mir dagegen eingelegte Revision war erfolgreich, da der BGH sich meiner Argumentation anschloss und ebenfalls erweiterte Feststellungen zur eventuell erheblich verminderten Schuldfähigkeit meines Mandanten forderte.

Im erneuten Prozess hat sich meine Verteidigertätigkeit dann insofern als erfolgreich erwiesen, als die Strafe gegen meinen Mandanten fast halbiert wurde.

Unter Anrechnung der Untersuchungshaft etc. konnte er kurz darauf die JVA verlassen.

Auch hier hat sich eine hartnäckige, zielorientierte Verteidigertätigkeit letztendlich erfolgreich durchgesetzt.

parsdorfereifersuchtsdrama

Opfer plante eigene ‚Ermordung‘ fleißig mit.

Vor dem Münchener Schwurgericht wurde ein Fall verhandelt, wonach mein Mandant wegen einer „Verabredung zum Mord“ angeklagt war.

Auch hier gelang es mir als Verteidiger, in einem umfangreichen Prozess mit Anhörung zahlreicher Zeugen das Gericht zu veranlassen, den Sachverhalt ganz genau und objektiv zu prüfen.

Dabei stellte sich heraus, dass die gesamte Sache „sehr harmlos“ war und es sich um die Einbildung eines Versicherungsvertreters handelte. 
Angeblich sollte hier ein Versicherungsfall „konstruiert werden“, um in den Genuss einer hohen Versicherungsleistung zu kommen.

Tatsächlich ergab sich später, dass mein Mandant aufgrund einer psychopathologischen Störung tatsächlich nichtzutreffende Aussagen gemacht hat, die er im Prozess dann zurücknehmen musste.

Als der Versicherungsvertreter dann als Zeuge die Darstellung meines Mandanten bestätigte, musste sogar die Staatsanwaltschaft Freispruch beantragen, der dann auch schließlich erging.

Dieser Fall hat mir erneut verdeutlicht, dass ein Rechtsanwalt nicht „treuherzig“ den Angaben des Mandanten Glauben schenken darf, sondern eigene Ermittlungen anstellen muss, um derartige, schließlich „überflüssige“ Prozesse zu vermeiden und auch um zu verhindern, dass der Mandant durch zwielichtiges Verhalten und durch widersprüchliche Aussagen Objekt eines Schwurgerichtsprozesses wird.

eigeneermordung

Freisinger Mordprozess: ‚RA Klumpe, ein Mann für schwierige Fälle‘.

Diese Verteidigung in einer äußerst brutalen Mordsache hat mich als Rechtsanwalt in große Gewissenskonflikte gebracht.

Einerseits stand fest, dass der 20jährige M. C. seine Eltern auf z. T. brutale Weise getötet hat.

Er hatte seinen Vater erschossen und dann noch mehrmals auf ihn eingestochen und hat dann auch seine Mutter durch Messerstiche tödlich verletzt.

Die Frage war nur, ob der 20jährige Jugendliche für diese Tat voll verantwortlich war, das heißt, dass eine Schuldfähigkeit entweder ganz oder doch erheblich eingeschränkt gewesen ist.

Tatsache ist, dass Herr M. C. auch bereits verschiedene Wahlverteidiger hatte, weil er mit seinem Pflichtverteidiger nicht einverstanden war bzw. die erforderliche Vertrauensgrundlage fehlte.

Deshalb schrieb er mich an, nachdem ich in einem anderen Mordprozess kurze Zeit vorher erreichen konnte, dass der dortige Angeklagte wegen erheblich eingeschränkter Schuldfähigkeit nur zu einer geringen Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

Ich hatte bei meinem ersten Besuch in der JVA auch einen positiven Eindruck.

Herr M. C. konnte klar nachvollziehbar sein „furchtbares Martyrium“ mit seinem verhassten und nach seinen Angaben „sadistischen Vater“ schildern, der ihn bereits in jungen Jahren ständig „drangsaliert hatte“.

Am Tattag sei es zu einer „Verkettung schwerer, unglücklicher Umstände“ und einer „Wahnvorstellung“ gekommen, die ihn völlig „ausrasten ließ“.

Auf meine Frage, was er in seinem nach Presseberichten sehr umfangreichen Geständnis dazu ausgeführt habe, konnte Herr M. C. überraschenderweise keine konkreten Angaben machen. 
Nach seiner Erinnerung habe die Polizei ihm die Situation am Tatort so eindringlich vorgehalten, dass er nur immer zugestimmt habe.

Dieses konnte ich selbstverständlich nicht glauben und habe daher die inzwischen sehr umfangreichen Ermittlungs- und Strafakten besonders sorgfältig durchgearbeitet.

Ich habe hinsichtlich der psychischen Auffälligkeiten und Entwicklungen auch mit der näheren Verwandtschaft meines Mandanten umfangreiche Gespräche geführt, die auch meine Tätigkeit für ihn als neuer Wahlverteidiger bezahlten.

Auch diese Gespräche haben mich davon überzeugt, dass Herr M. C. möglicherweise an einem „Borderline-Syndrom“ und einer extrem reduzierten „Frustrationstoleranz“ leidet.

Ich habe dann am 8. Verhandlungstag neben dem Pflichtverteidiger die Verteidigung von meinem Mandanten nach längerer Vorbereitung aufgenommen, wobei die Presse u. a. schrieb, dass ich bekannt sei als „Mann für schwierige Fälle“.

Meine vorbereitete „Verteidigungsstrategie“ ist dann aber plötzlich undurchführbar geworden, nachdem mein Mandant am 11. Verhandlungstag sein Geständnis mit schwerwiegenden Beschuldigungen an die Polizeibeamten, die nicht verifiziert werden konnten, widerrief und immer wieder behauptete, „angeblich unschuldig zu sein“.

Daher verwunderte es auch nicht, dass die antragsgemäß eingeschalteten, zwei Gutachter zur Frage der Schuldfähigkeit meines Mandanten zu dem Ergebnis kamen, dass zwar eine langjährige Konfliktsituation mit seinen Eltern vorlag mit ganz erheblichen Reifungsdefiziten und traumatischen Psychosen, die allerdings nicht so schwerwiegend seien, dass dieSchuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt ganz erheblich oder völlig eingeschränkt gewesen sei.

Es ist abschließend noch anzumerken, dass ein paar Verhandlungstage später Herr M. C. immer noch darauf beharrte, „unschuldig zu sein“ und sich einen „neuen Wahlverteidiger suchte“.

Aber auch dieser konnte natürlich seine Verurteilung nicht verhindern.

Auch dieser Fall hat wieder gezeigt, wie schwierig es ist, eine höchst komplizierte psychische Befindlichkeit als Verteidiger richtig einzuschätzen und die Strategie danach auszurichten.

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