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Strafverteidigung 800

Die Strafverteidigung gehört seit mehr als 40 Jahren, wie den zahlreichen Pressemitteilungen zu entnehmen ist, zu einem weiteren Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. 
Dabei liegt mir besonders am Herzen, wenn irgend möglich „alle Register zu ziehen“, um einen Freispruch für meinen Mandanten zu erreichen. 
Dazu muss jedoch das Verfahren sehr sorgfältig, sachgerecht und verantwortungsvoll vorbereitet werden. 
Ich habe daher, sobald ein Mandant oder eine Mandantin sich dem Verdacht einer Straftat ausgesetzt sieht, eine Vielzahl von anwaltlichen Handlungsoptionen und Gestaltungsinitiativen vorgemerkt. 
Dabei geht es mir in erster Linie als Verteidiger darum, alle möglichen, auch evtl. ferner liegenden BeweismittelIndizienHinweise etc. zu sichern und eine entsprechende „Verteidigungsstrategie“ aufzubauen, um sämtliche Möglichkeiten eines evtl. Freispruchs oder zumindest einer Einstellung des Verfahrens exzessiv zu nutzen. 
Ich bespreche dann mit meiner Mandantschaft die Sach- und insbesondere Beweislage, entwickel mit dieser eine gemeinsame Verteidigungsstrategie und mache sie auf sämtliche Gestaltungsmöglichkeiten und auch Risiken aufmerksam, sodass sich der Mandant/in vertrauensvoll auch weiter in die Verteidigungslinie eingebunden fühlt.
Dabei ist auch das persönliche Umfeld abzuklären, nämlich die familiären Verhältnisse, die wirtschaftliche Situation, Fragen der Gesundheit, der Belastbarkeit sowie auch der Auswirkungen auf das berufliche Umfeld etc. 
Meine Taktik als Verteidiger richtet sich nach der aktuellen oder möglichen Beweislage, wobei auch zu überlegen ist, ob ein frühes Geständnis eine optimale Lösung darstellen kann, um evtl. einen Haftbefehl oder eine spätere erhöhte Strafe zu vermeiden, oder ob anzuraten ist, das Verfahren taktisch zu verzögern oder vom gesetzlichen Schweigerecht (evtl. nur vorerst) Gebrauch zu machen. 
Dabei wird auch überlegt, ob es zweckdienlich ist, bereits im Vorfeld Kontakt mit möglichen Zeugen, mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft etc. aufzunehmen, um eine optimale Ermittlungssphäre zu erreichen, wobei auch zu bedenken ist, ob hier negative Auswirkungen auf die Öffentlichkeit oder evtl. die Presse zu vermeiden sind. Ein Augenmerk richte ich dann weiter darauf, Fehlerquellen bei den bisherigen Ermittlungen aufzufinden und die Tätigkeit der Ermittlungsorgane zu kontrollieren, andererseits aber auch, meine Mandanten zu einem prozessvernünftigen Verhalten zu bewegen. 
Wenn es durch meine taktischen Maßnahmen nicht gelingt, einen Strafbefehl bzw. eine Anklage zu vermeiden, ist es dann mein Ziel, bereits im Vorfeld einer evtl. Hauptverhandlung alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um diese evtl. doch noch zu vermeiden und mit den Prozessbeteiligten eine „vernünftige Verständigung“ zu erreichen, die meiner Mandantschaft eine unangenehme und auch teure Hauptverhandlung erspart. 
Sollte dieses nicht möglich sein, kann ich aufgrund meiner über 40jährigen Erfahrung als Strafverteidiger in sicher mehr als 3000 strafrechtlichen Mandaten auch in der Hauptverhandlung alle Verteidigungsrechte offensiv durchsetzen, um ein optimales Ergebnis, evtl. ggf. noch einen Freispruch auch „aus Mangel an Beweisen“ zu erreichen, was häufiger der Fall ist. 
Auch hier als Strafverteidiger kann man Energie und Einsatzbereitschaft aus der Tatsache schöpfen, dass es gemeinsam gelungen ist, ein optimales Ergebnis zu erreichen und der Mandant und evtl. auch seine Familie erleichtert aufatmen können.

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