Traumreise gewonnen aber nur Ärger.
Auch dieser Fall war besonders pikant.
Ich hatte bereits in mehreren Mandaten eine Geschäftsfrau vertreten, die für einen besonderen „guten Zweck“, nämlich für die „Marianne-Strauß“ Stiftung, bei einer Tombola im „Bayerischen Hof“ in München großzügig Lose kaufte.
Ihre Großmütigkeit wurde auch belohnt. Sie gewann den 2. Preis, nämlich eine „Traumreise in die Karibik“.
Nachdem das Reisebüro jedoch ständig andere Ausreden hatte, meiner Mandantin die gewonnene „Traumreise“ zu organisieren, und nachdem es auch die von mir gesetzten Fristen verstrichen ließ, sah ich mich gezwungen, Klage einzureichen.
Und dann kam die Überraschung: Auf meine suggestiven Fragen musste dann schließlich der Inhaber des Reisebüros reumütig und kleinlaut einräumen, dass er vergessen hatte, die gesetzlich notwendige Genehmigung nach dem Lotteriegesetz einzuholen.
Erst nachdem ich eine Strafanzeige wegen Betrugsverdachts eingereicht hatte, sah sich dann das Reisebüro veranlasst, meiner Mandantin entgegenzukommen.
Sie konnte dann schließlich doch die immer wieder vorbereitete „Traumreise auf die Karibikinsel St. Lucia“ antreten, wovon ich in der Akte immer noch eine begeisterte Ansichtskarte meiner Mandantin aufbewahre.
Auch dieser Fall hat bestätigt, dass Hartnäckigkeit und auch kreativer Einsatz schließlich belohnt werden können.