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Rechtsanwalt erschoss Mandanten

Als ich zu einer umfangreichen Strafverteidigung in Hamburg war, konnte man in allen Zeitungen die Schlagzeile lesen: „Rechtsanwalt erschoss seinen Mandanten“. 
Die Empörung und das völlige Unverständnis der Bevölkerung waren natürlich sehr groß. 
Was war tatsächlich passiert? 
Der Anwaltskollege, der mich um seine Verteidigung bat, erzählte mir, dass er ein fast freundschaftliches Verhältnis zu seinem Mandanten, einem Gastwirt, gehabt habe, den er in zahlreichen Prozessen und Mandaten vertrat. 
Manche dieser Mandantengespräche wurden in seiner Kanzlei geführt, wobei sein Mandant als Gastwirt häufig Alkohol mitbrachte, wohl um die Anwaltsgebühr entsprechend „zu schmälern“.

An dem Tatabend sei es tatsächlich zu einem größeren Alkoholgenuss auf beiden Seiten gekommen.

Mein Mandant erwähnte noch, dass bei ihm früher öfter eingebrochen worden war, sodass er von der Behörde eine Waffenerlaubnis erhielt und zu seinem Schutz eine Pistole in seinem Schlafzimmer aufbewahrte.

Die Mandantenbesprechung zog sich bis in die frühen Morgenstunden hin. Als sein Mandant sich dann verabschiedet hatte, ließ er die Haustür „ins Schloss fallen“, die dann wohl doch nicht vollständig arretierte. 

Nun geschah Folgendes: Der Mandant hatte, sicher auch alkoholisch erheblich beeinflusst, seinen Hausschlüssel auf dem Schreibtisch liegen lassen und kehrte in die Kanzlei meines Mandanten zurück, wo er die Haustür nur angelehnt fand. Um meinen Mandanten, der sich im Schlafzimmer im 1. Stock im gleichen Gebäude befand, durch Licht nicht zu wecken „tastete“ sich der Gastwirt in das Besprechungszimmer im Erdgeschoss und verursachte dabei einen erheblichen Lärm.

Mein Mandant wachte dadurch auf und griff dann, ebenfalls nicht unerheblich alkoholisiert, verängstigt zu der Pistole, schlich nach unten und gab dann auf der Treppe mehrere Warnschüsse ins Dunkle ab.

Erst am nächsten Morgen musste er dann völlig überrascht und geschockt feststellen, dass er im Dunkeln seinen Mandanten getroffen hatte, der an den Schussverletzungen verstarb

Die Staatsanwaltschaft hatte dann meinen Mandanten wegen Totschlags angeklagt, wobei der Sohn des Getöteten einen Rechtsanwalts beauftragte, der ihn als sog. „Nebenkläger“ in dem Prozess vertrat.

Durch umfangreiche Aktivitäten und durch eine positiv gestaltete Beweisaufnahme ist es mir dann gelungen, in diesem Fall der „bedauerlichen Verwicklung unglücklicher Umstände“ (lediglich) eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung zu erreichen.

Mein Mandant wurde dann nur zu einer Bewährungsfreiheitsstrafe verurteilt hat und seit dem seinen Beruf tadellos ausgeführt.

Anzumerken ist noch, dass die Staatsanwaltschaft eine hohe Freiheitsstrafe beantragte und der Nebenklägervertreter sogar eine „lebenslängliche Freiheitsstrafe“.

Daraus ist ersichtlich, wie weit manche Vorstellungen der Prozessbeteiligten sich von der Tatsachengrundlage entfernen können.

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