Fünf Bürger feierten ihren Sieg über die Verwaltung.
Es kommt sicher im Berufsleben eines Rechtsanwalts nicht häufig vor, dass seine Mandanten aus Anlass eines erfolgreich geführten Prozesses ein großes Fest feiern.
So war es aber damals, in München, in der Bergsonstraße.
Dort waren mehrere Grundstückseigentümer empört und geschockt, als sie plötzlich von der Landeshauptstadt München einen Beschluss erhielten, wonach sie 65.000,00 DM an Erschließungsbeiträgen zahlen sollten.
Nachdem Verhandlungen erfolglos blieben und die Landeshauptstadt München darauf bestand und die Bürger die Beiträge dann „zähneknirschend“ zahlen mussten, baten sie mich, die Rechtmäßigkeit dieser Bescheide zu überprüfen.
Ich habe dann in der Bibliothek des Rathauses den gesamten Verlauf des Verfahrens überprüft, in welchem in den verschiedenen Gremien etc. dann schließlich die Erschließungsbeitragssatzung für die Landeshauptstadt München beschlossen wurde.
Dabei waren mir Widersprüche, Ungereimtheiten und auch für den Bürger unverständliche Regelungen aufgefallen, sodass ich eine Klage zum Bayerischen Verwaltungsgericht erhob.
Dort habe ich dann die Argumente vorgetragen und den Schwerpunkt auf die fehlende Transparenz der Regelungen für die Bürger gelegt.
Das Bayerische Verwaltungsgericht hat sich dann meiner Argumentation angeschlossen, sodass sich die Stadt München bereiterklären musste, die gezahlten Beträge zuzüglich 6% Zinsen an meinen Mandanten zurückzuzahlen.
Diese waren darüber so erfreut, dass sie spontan ein großes „Straßenfest“ organisierten und ich als noch junger Rechtsanwalt gar nicht wusste, wie ich darauf reagieren sollte, aber verständlicherweise „kräftig mitfeierte“.
Zwar gab es in meiner bisherigen, fast 40jährigen Berufstätigkeit als Rechtsanwalt häufig einen Anlass, einen eventuell nicht erwarteten oder mit großem Einsatz und Mühe erreichten Prozesserfolg „zu feiern“; ein Straßenfest ist aber (leider) daraus nicht mehr geworden.